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RIM verklagt Handspring wegen
Patentverletzung
Tastatur in Treo-Smartphones soll RIM-Patente verletzen
Die US-Firma Research in Motion, kurz RIM genannt, entwickelt und
vertreibt den BlackBerry, der seit kurzem auch in Deutschland für
Unternehmenskunden angeboten wird. In einer Klage wirft RIM
Handspring nun vor, dass alle Treo-Smartphones mit Tastatur gegen
ein RIM-Patent verstoßen würden. Das entsprechende Patent wurde
RIM genau einen Tag vor Einreichung der Klage zugesprochen.
RIM selbst hält sich mit Angaben zur Klage bedeckt und nennt in
einer Pressemitteilung lediglich, dass das Unternehmen eine Klage am
Bezirksgericht in Delaware gegen Handspring eingereicht habe. Darin
wird Handspring vorgeworfen, mit den Tastaturen im Treo gegen
RIM-Patente zu verstoßen, was die BlackBerrys einmalig mache. Das
entsprechende RIM-Patent wurde gerade mal einen Tag vor der
Klageeinreichung vom US-Patentamt angenommen. RIM verriet nicht,
welchen Schaden dem Unternehmen durch die angebliche
Patentverletzung entstanden ist.
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Das
RIM-Patent enthält nur eine sehr allgemein gehaltene Beschreibung
über eine Tastatur in mobilen Geräten. Darin wird erklärt, dass
die Tasten oval oder rechteckig und so angeordnet sind, dass man sie
mit dem Daumen tippen kann. Erstaunlicherweise hat RIM Handspring
nur wegen der Smartphone-Geräte mit Tastatur verklagt. Die
Treo-90-Modelle, die exakt die gleiche Tastatur besitzen, aber keine
Telefonfunktionen kennen, würden demnach nicht gegen das Patent
verstoßen. Von Handspring war bis Redaktionsschluss noch kein
Kommentar dazu zu bekommen.
Kommentar:
Palm und auch Handspring wurden in jüngster Vergangenheit von
anderen Unternehmen wegen angeblicher Patentverletzungen verklagt
und bisher in allen Fällen freigesprochen. Da das RIM zuerteilte
Patent so allgemein gehalten ist, bleibt zu hoffen, dass die Klage
nicht durchkommt. Denn die allgemeine Formulierung des Patents könnte
die Entwicklung künftiger mobiler Geräte erschweren oder sogar
verhindern. Erneut stellt sich die Frage, warum so allgemeine
technische Verfahren überhaupt als Patent anerkannt werden.
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| Quelle:
Golem.de News 20.09.2002 |
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