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Neue Episode im Streit um
"strahlenden" Volks-PC
4MBO erwirkt einstweilige Verfügung gegen PC-Welt
Im Streit um möglicherweise zu hohe Strahlenwerte des Volks-PCs von
Plus, 4MBO und Bild hat das Landgericht Hamburg am Donnerstag, den
31. Oktober 2002, eine einstweilige Verfügung erlassen. Das
Computer-Magazin darf demnach "bis auf weiteres diverse
Behauptungen über die Strahlenwerte des von 4MBO hergestellten und
durch die Handelskette Plus und bild.t-online.de vertriebenen so
genannten "Volks-PC" nicht mehr verbreiten", so die
PC-Welt auf ihrer Homepage.
Als Reaktion auf die einstweilige Verfügung hat die PC-Welt sämtliche
News, Artikel und Forumsbeiträge von ihrer Website genommen, die in
Bezug zu den untersagten Behauptungen stehen. Zudem hat die Geschäftsführung
des IDG Magazine Verlags, in dem die PC-Welt erscheint, entschieden,
dass kein Exemplar der entsprechenden PC-Welt-Ausgabe 12/02 mehr
ausgeliefert werden darf.
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Die
einstweilige Verfügung wurde auf Antrag des Herstellers 4MBO
erlassen, wobei die PC-Welt dabei nach eigenen Angaben keine
Gelegenheit hatte, in einer mündlichen Verhandlung zu den Vorwürfen
Stellung zu nehmen. Der IDG Magazine Verlag will gegen die
einstweilige Verfügung Rechtsmittel einlegen, die kein Urteil in
der Sache darstellt.
Zugleich weist die PC-Welt einen Bericht von Heise-Online zurück,
wonach die PC-Welt in Zusammenhang mit ihrer Berichterstattung über
den "Volks-PC" ein gefälschtes Messprotokoll veröffentlicht
habe.
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| Quelle:
Golem.de News 04.11.2002 |
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