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Zuschlag! - eBay verklagt bhv
Auktionsmanager soll Chancengleichheit in der Bietergemeinschaft
gefährden
Der Auktionsmanager "Zuschlag!" ist Gegenstand einer
gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Online-Marktplatz eBay
und dem Kaarster Software Verlag bhv. Mit der beim Landgericht
Hamburg erwirkten einstweiligen Verfügung ist bhv ab sofort bis auf
weiteres das Bewerben und der Vertrieb der Software untersagt.
EBay halte den Verkauf von Zuschlag! für wettbewerbswidrig, da die
Chancengleichheit innerhalb der Bietergemeinschaft gestört sei, so
bhv. "Scheinheilig. Letztendlich geht es jedoch nur ums Geld.
Zuschlag! verhindert das Hochschaukeln der Gebote, was zu geringeren
Einnahmen in Form von Verkaufsgebühren bei eBay führt. Die
Vorgehensweise von eBay ist nichts anderes als der Versuch, seine
Pfründe zu sichern", so Dieter Dedeke, Geschäftsführer von
bhv.
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Die
Software soll als "vollautomatischer eBay-Schnäppchen-Jäger"
Gebote genau zum richtigen Zeitpunkt platzieren. Gebote werden im
10-Sekunden-Takt überprüft und überboten. Einmal aktiviert, soll
Zuschlag! die Auktion überwachen und automatisch zur richtigen Zeit
online gehen.
Bhv sieht sich zunächst gezwungen, Zuschlag! aus dem Handel zu
ziehen, will aber alle notwendigen rechtlichen Schritte
überprüfen.
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| Quelle:
Golem.de News 20.12.2002 |
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